Wohnungsmietverträge 2017

Alle schriftlichen Wohnungsmietverträge (ABGB Mietverträge, Vollanwendungsbereich des MRG und Teilanwendungsbereich des MRG) egal ob befristet oder unbefristet – die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind von der Gebühr befreit.

Vorsicht ist jedoch bei Verlängerungen von Mietverträgen zu nehmen!

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