Es steht eine Erbrechtsnovelle bevor, bei welcher wesentliche Teile des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches kurz ABGB geändert werden.
Folgende Themenschwerpunkte werden dabei teilweise modernisiert teilweise geändert:
- Modernisierung des Pflichtteilsrechtes
- Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden auf den Erbteil
- Erweiterung der Erbunwürdigkeitsgründe
- Erweiterte Möglichkeit der Geltendmachung von Pflegeansprüchen im Abhandlungsverfahren
- Änderungen bei den Testamentsformen
- Berücksichtigung von Lebensgemeinschaften im Erbrecht
Diesbezüglich kann festgehalten werden dass bei einer allfälligen Testamentserrichtung das Erbrecht NEU schon jetzt und nicht erst im Jahre 2017 zu berücksichtigen sein wird. Auch diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.