Vertragssrecht

Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Leibrentenverträge, Dienstbarkeitsverträge, Tauschverträge etc.

Bei der Vielzahl an Verträgen, die es gibt, sollte man sich jedenfalls von einem Fachmann, somit einem Rechtsanwalt, beraten lassen, der auch den entsprechenden Vertrag so für Sie abfasst, dass daraus keine Nachteile erwachsen. Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, werden wir gerne für Sie den ent- sprechenden Vertrag erstellen und auch für die ordnungsgemäße Verbücherung sorgen.

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