Erbrecht

Sterben macht Erben. Wo die Freundschaften meist aufhören, sind Sie mit unserer Hilfe bei Todesfallsaufnahme in Verlassenschaftsabhandlung, Erbrechtsprozessen und dergleichen bestens beraten. Um jedoch Streitigkeiten nach einem Erbfall schon im Vorhinein zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen jedenfalls im Voraus die Beratung durch einen Rechtsanwalt, um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden. Gerne erstellen wir auch Erbteilsverzichte und Pflichtteilsverzichte, Erbsübereinkommen und arbeiten auch gegebenenfalls direkt mit einem Notar zusammen.

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