Grunderwerbsteuer NEU-ab 1. Jänner 2016

Die Steuerreform 2015/2016 bringt mit Jahreswechsel einen umfangreichen Änderungskatalog des Grunderwerbssteuergesetzes. Diese Änderungen betreffen insbesondere Übertragungen von Immobilien (wie Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilien- und Mehrparteienhäuser) bspw. durch Schenkungen oder Erbschaften.

 

Grundfrage: Werden Übertragungen von Immobilien ab dem 1.1.2016 teurer?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Übertragungen in Zukunft teurer werden. Es bedarf aber einer Überprüfung im Einzelfall, ob dies tatsächlich der Fall ist.

Derzeit beträgt die Grunderwerbssteuer bei Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie 2 % vom sogenannten dreifachen Einheitswert, der bis dato die Grundlage für die Bemessung gebildet hat.

Ab dem 1. Jänner 2016 wird für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie anstelle des 3fachen Einheitswertes der in den meisten Fällen wesentlich höhere Grundstückswert = Wert der gesamten Immobilie, als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Der Steuersatz ändert sich und wird in den kommenden Jahren in drei Stufen berechnet und zwar wie folgt:

 

Grundstückswert in Euro Steuersatz
für die ersten 250.000,– 0,5%
für die nächsten 150.000,– 2,0%
darüber hinaus 3,5%

Zur Analyse Ihrer individuellen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, zumal derzeit nach wie vor unklare gesetzliche Regelungen bestehen.

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